Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ausschluss von einer Ausgleichsleistung nach § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nutzungsuntersagung einer polnischen Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.08.2005 - 11 K 3218/03
- BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06)
- BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06
Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluss; Anspruchsausschluss; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05
BVerwG 3 B 192.05 (3 C 37.06).Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 37.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- VG Berlin, 15.11.2005 - 20 A 186.05 So wird auch der Standpunkt vertreten, wonach es ein eventueller Anwendungsvorrang des Rechtes der Europäischen Union bei entsprechender Auslegung der Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG gebietet, dass aufgrund einer auch insofern bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Pflicht der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen deutsche Behörden und deutsche Gerichte - unabhängig von der Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts - gehalten wären, ohne weitere Prüfung allein aufgrund der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nach abgelaufener innerstaatlicher Erteilungssperre die Eignung des Betroffenen zu Grunde zu legen (in diesem Sinne OVG Koblenz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG , zfs 2005, 521 und Beschluss vom 29. August 2005 - 7 B 10965/05.OVG ; VG Schleswig, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 3 B 192/05 ; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. September 2005 - 6 G 2485/05 (V) ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2005 - 11 K 1167/05 ).